Erwägungsgrund 18 32024L1069
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Garantien sollten für jede natürliche oder juristische Person gelten, die sich direkt oder indirekt öffentlich beteiligt. Darunter sollten auch natürliche oder juristische Personen fallen, die beruflich oder persönlich eine andere Person zu Zwecken, die unmittelbar mit der öffentlichen Beteiligung in einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse zusammenhängen, unterstützen, ihr helfen oder ihr Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen, wie etwa Anwälte, Familienmitglieder, Internetdiensteanbieter, Verlage oder Druckereien, gegen die ein Gerichtsverfahren anhängig ist oder denen mit einem Gerichtsverfahren gedroht wird, weil sie von SLAPP-Klagen betroffene Personen unterstützen, ihnen helfen oder ihnen Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen.