Erwägungsgrund 37 32024L2831
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten zusammenarbeiten, unter anderem durch den Austausch von Informationen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten, um die korrekte Bestimmung des Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, sicherzustellen.