Erwägungsgrund 59 32024L2831
In mehreren Mitgliedstaaten konnte nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in Lieferplattformen nachgewiesen werden. Diese Praktiken erfolgen mithilfe gefälschter Identitäten, wobei arbeitsberechtigte Personen, die Plattformarbeit leisten, sich auf der digitalen Arbeitsplattform registrieren und ihre Konten an Migranten ohne gültige Ausweispapiere oder an Minderjährige vermieten. Dies führt zu einem unzureichenden Schutz dieser Personen, zu denen auch illegal aufhältige Drittstaatsangehörige gehören, deren Situation es häufig mit sich bringt, dass der Zugang zur Justiz aus Furcht vor Repressalien oder Abschiebung eingeschränkt ist. Die Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen. Die in dieser Richtlinie festgelegten Transparenzpflichten und Vorschriften für Vermittler tragen zusammen mit der Richtlinie 2009/52/EG erheblich dazu bei, gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in der Plattformarbeit vorzugehen. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass digitale Arbeitsplattformen eine zuverlässige Überprüfung der Identität von Personen, die Plattformarbeit leisten gewährleisten.