Erwägungsgrund 55 32024L2831
Die Pflichten digitaler Arbeitsplattformen, auch in Bezug auf die Unterrichtung und Konsultation im Zusammenhang mit automatisierten Beobachtungssystemen und automatisierten Entscheidungssystemen, gelten unabhängig davon, ob diese Systeme von der digitalen Arbeitsplattform selbst oder von einem externen Dienstleister, der Datenverarbeitung im Auftrag der digitalen Arbeitsplattform durchführt, verwaltet werden.