Erwägungsgrund 53 32024L2831
In Ermangelung von Arbeitnehmervertretern sollte es möglich sein, dass die Arbeitnehmer von der digitalen Arbeitsplattform unmittelbar über die Einführung oder wesentliche Änderungen im Einsatz automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme informiert werden.