Erwägungsgrund 24 32024L2841
Um Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen auch im Zusammenhang mit entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellten Dienstleistungen, darunter Personenverkehrsdienste, Aktivitäten und Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten als ihrem Wohnsitzstaat zu erleichtern, sollten die verbleibenden Hindernisse und Schwierigkeiten bei Reisen oder Aufenthalten in einem anderen Mitgliedstaat, die sich aus der fehlenden gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus oder Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung und der in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten förmlichen Dokumente, mit denen dieser Status oder Anspruch anerkannt wird, sowie ihrer Parkrechte ergeben, beseitigt werden.