Erwägungsgrund 43 32024L2841
Die Mitgliedstaaten sollten mit Unterstützung der Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Fälschungs- oder Betrugsrisiken in Bezug auf den Europäischen Behindertenausweis oder den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen zu verhindern, und die betrügerische Ausstellung, betrügerische Verwendung und Fälschung dieser Ausweise aktiv bekämpfen. Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über solche Fälle austauschen, um das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, da die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus der Eckpfeiler des Europäischen Behindertenausweises ist. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass bei allen Maßnahmen zur Verhütung von Fälschung oder Betrug den Rechten von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen wird und dass diese Maßnahmen nicht zur Stigmatisierung dieser Menschen führen. Die Mitgliedstaaten sollten Menschen mit Behinderungen und ihre Vertretungsorganisationen bei der Gestaltung und Durchführung der Maßnahmen konsultieren.