Erwägungsgrund 39 32024L2841
Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen bei Reisen oder Aufenthalten in einem anderen Mitgliedstaat zu erleichtern, sollten alle einschlägigen Informationen über die Bedingungen, Vorschriften, Praktiken und Verfahren, die für den Erhalt des Europäischen Behindertenausweises oder des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen und dessen anschließende Nutzung gelten, in klarer, umfassender, nutzerfreundlicher und barrierefreier Form für Menschen mit Behinderungen unter Einhaltung der einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen gemäß Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882, einschließlich Gebärdensprache, Braille-Schrift, assistiver Formate und Audioformate bzw. -funktionen, von den Mitgliedstaaten öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Mitgliedstaaten sollten darauf abzielen, sicherzustellen, dass diese Informationen den Komplexitätsgrad des Niveaus B1 (untere Mittelstufe) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats nicht überschreiten.