Erwägungsgrund 35 32024L2841
Der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sollen alle Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihr Recht auf Freizügigkeit in vollem Umfang wirksam auszuüben und auch gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen oder zu Parkbedingungen und Stellplätzen bei entgeltlich und unentgeltlich von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Dienstleistungen, Aktivitäten oder Einrichtungen zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die zu beruflichen oder ausbildungsbezogenen Zwecken in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder einen anderen Mitgliedstaat besuchen.