Erwägungsgrund 30 32024L2841
Im Einklang mit einschlägigem Unionsrecht sollten die Mitgliedstaaten gegebenenfalls sicherstellen, dass die Betreiber grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Reisenden, die Inhaber eines Europäischen Behindertenausweises sind, beim Kauf eines Fahrscheins klare Informationen über die Sonderkonditionen oder die Vorzugsbehandlung, die für die verschiedenen Streckenabschnitte während der gesamten Reise gelten, gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 181/2011 und (EU) Nr. 1177/2010 bereitstellen oder gemäß Verordnung (EU) 2021/782 auf Anfrage zur Verfügung stellen, damit nicht die Situation eintritt, dass Reisende, die Inhaber des Europäischen Behindertenausweises sind, bei der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat mit demselben Verkehrsträger über kein gültiges Reisedokument verfügen.