Erwägungsgrund 41 32024L2841
Menschen mit Behinderungen, insbesondere jene mit nicht sichtbaren Behinderungen, erhalten aufgrund mangelnden Problembewusstseins, von Missverständnissen oder von Kommunikationsproblemen nicht immer die für ihre Behinderung am besten geeignete Unterstützung und Hilfe, etwa bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Umgang mit nationalen Behörden oder in Notfällen. Um Anreize für Dienstleister zu schaffen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten die Behörden und privaten Anbieter für das Vorhandensein und die Verwendung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen sensibilisieren und sie ermutigen, Menschen mit Behinderungen freiwillig Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen anzubieten. Insbesondere können die Mitgliedstaaten Behörden und private Anbieter dadurch ermutigen, dass sie beispielsweise Informationen über mögliche Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen bereitstellen sowie Schulungen zur Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen anbieten, um die Relevanz, Wirksamkeit und Inklusivität der angebotenen Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, solche Maßnahmen in Absprache mit Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretungsorganisationen zu entwickeln, umzusetzen und zu bewerten.