Erwägungsgrund 40 32024L2841
Die Kommission sollte eine eigene Webseite der Union einrichten. Auf dieser Webseite der Union sollte sich ein Link zu der nationalen Webseite jedes Mitgliedstaats befinden. Die Webseite der Union sollte im Einklang mit den einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen gemäß Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 in allen Amtssprachen der Union, in der internationalen Gebärdensprache und in den nationalen Gebärdensprachen der Mitgliedstaaten sowie in barrierefreier Form und lesefreundlichem Format zur Verfügung stehen. Die Informationen auf dieser Webseite sollten zugänglich und leicht lesbar sein und den Komplexitätsgrad des Niveaus B1 (untere Mittelstufe) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats nicht überschreiten.