Erwägungsgrund 29 32024L2841
Persönliche Assistenzkräfte begleiten oder unterstützen Menschen mit Behinderungen oder führen Verrichtungen des täglichen Lebens — bei Bedarf im Rahmen eines Vertragsverhältnisses entsprechend dem nationalen Recht oder den nationalen Gepflogenheiten — aus, um Menschen mit Behinderungen zu persönlicher Autonomie zu ermutigen, ein Leben in der Gesellschaft zu erleichtern und eine unabhängige Lebensführung zu fördern. Persönliche Assistenzkräfte sollten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit in der Lage sein, Menschen mit Behinderungen, die den Europäischen Behindertenausweis oder den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen nutzen, bei Reisen oder bei einem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat, bei dem es sich nicht um ihren Wohnsitzstaat handelt, zu begleiten oder zu unterstützen, sofern sie nach geltendem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften das Recht haben, sich innerhalb der Union zu bewegen.