Erwägungsgrund 40 32025L2205
Der Grundsatz „ein Inhaber — ein Führerschein“ sollte verhindern, dass eine Person mehr als einen Führerschein besitzt. Der Grundsatz sollte zudem erweitert werden, um den technischen Spezifikationen digitaler Führerscheine Rechnung zu tragen, da ein Inhaber die Ausstellung eines physischen Führerscheins anstelle eines digitalen Führerscheins oder zusammen mit diesem beantragen und sich einen digitalen Führerschein auf mehreren elektronischen Geräten anzeigen lassen könnte.