Erwägungsgrund 48 32025L2205
Die Regelung für das begleitete Fahren könnte unbeschadet ihres Gesamtziels, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, dazu beitragen, den Beruf des Lastkraftwagenfahrers für die jüngere Generation zugänglicher und attraktiver zu machen, um ihre beruflichen Möglichkeiten zu erweitern und einen Beitrag zur Bekämpfung des Mangels an Lastkraftwagenfahrern in der Union zu leisten. Daher sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, diese Regelung zusätzlich zu den Führerscheinen der Klasse B auf Führerscheine der Klassen C1, C1E und C anzuwenden, und die entsprechend ausgestellten Führerscheine sollten von den Mitgliedstaaten, die diesen größeren Anwendungsbereich auf die Regelung anwenden, gegenseitig anerkannt werden.