Erwägungsgrund 57 32025L2205
Der Begriff des ordentlichen Wohnsitzes sollte so bestimmt werden, dass Probleme gelöst werden können, die sich ergeben, wenn es nicht möglich ist, den ordentlichen Wohnsitz auf der Grundlage beruflicher oder persönlicher Bindungen festzustellen. Die Regel, dass Führerscheine nur vom Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes ausgestellt werden dürfen, könnte in bestimmten Fällen eine unverhältnismäßige Sprachbarriere darstellen. In Fällen, in denen der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes nicht die Möglichkeit vorsieht, die Prüfungen in der Amtssprache des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit der Bewerber besitzt, abzulegen, sollte es daher möglich sein, dass der Bewerber die theoretische oder praktische Prüfung oder beide Prüfungen in dem Mitgliedstaat ablegt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Diese Ausnahmeregelung sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, gegen Missbrauch oder Betrug vorzugehen, der sich im Rahmen der neuen Flexibilität entwickeln könnte. Für Diplomaten und ihre Familien sollten besondere Regeln festgelegt werden, wenn sie aufgrund der beruflichen Verpflichtungen eines Diplomaten für einen längeren Zeitraum im Ausland leben müssen.