Erwägungsgrund 65 32025L2205
Im Interesse der Kohärenz sollten die Verordnung (EU) 2018/1724 und die Richtlinie (EU) 2022/2561, in der bestimmte unter die vorliegende Richtlinie fallende Aspekte behandelt werden, geändert werden.
Im Interesse der Kohärenz sollten die Verordnung (EU) 2018/1724 und die Richtlinie (EU) 2022/2561, in der bestimmte unter die vorliegende Richtlinie fallende Aspekte behandelt werden, geändert werden.