Erwägungsgrund 53 32025L2205
Es sollte sichergestellt werden, dass Fahrzeugführer, die ihren Führerschein erstmalig erworben haben, die Straßenverkehrssicherheit nicht gefährden. Für diese Fahranfänger sollte eine Probezeit von mindestens zwei Jahren vorgesehen werden, in der, unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die rechtliche Regelung des Fahrerverhaltens, strengere Vorschriften oder Sanktionen für das Fahren unter Alkoholeinfluss gelten sollten. Zu diesen strengeren Vorschriften könnten spezielle Schulungen für Fahranfänger gehören, in denen diese zusätzliche Hinweise zum Risikobewusstsein erhalten und das eigene Verhalten reflektieren. Außerdem sollten besondere Maßnahmen eingeführt werden, um das Fahren unter Drogeneinfluss unter Fahranfängern einzudämmen und sie zu ermutigen, die vorgeschriebenen Sicherheitssysteme richtig zu nutzen. Solche Maßnahmen könnten strengere Vorschriften oder Sanktionen umfassen. Werden Sanktionen verhängt, so sollten sie wirksam, verhältnismäßig, abschreckend und nichtdiskriminierend sein und könnten Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust sowie spezielle Schulungen zur Risikosensibilisierung von Fahranfängern umfassen. Solche speziellen Maßnahmen könnten zudem in gezielten Durchsetzungs- und Kampagnenmaßnahmen bestehen. Den Mitgliedstaaten sollte es freistehen, in ihrem Hoheitsgebiet zusätzliche Vorschriften auf Fahranfänger anzuwenden, um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, wie z. B. eine zweite Probezeit für eine zusätzliche Führerscheinklasse, um den unterschiedlichen Risiken und erforderlichen Fähigkeiten im Zusammenhang mit der neuen Führerscheinklasse Rechnung zu tragen.