Erwägungsgrund 56 32025L2205
Es sollten Mindestanforderungen für den Zugang zum Beruf des Fahrprüfers sowie Anforderungen an die Ausbildung von Fahrprüfern festlegt werden, einschließlich der Prüfung der Gefahrenerkennung, damit die Fahrprüfer über bessere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und zugleich sichergestellt wird, dass Führerscheinbewerber objektiver beurteilt und die Fahrprüfungen einheitlicher gestaltet werden. Ferner sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Änderung dieser Mindestanforderungen zu erlassen, um sie erforderlichenfalls an technische, operative oder wissenschaftliche Entwicklungen in diesem Bereich, einschließlich fortgeschrittener Fahrassistenzsysteme und Systeme des automatisierten Fahrens, anzupassen.