Erwägungsgrund 62 32025L2205
Die Kommission sollte eine eigene Expertengruppe für Führerscheine und damit zusammenhängende Fragen einrichten, um erforderlichenfalls auf ein einschlägiges Spektrum an Fachwissen für die Ausübung ihrer Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte zurückgreifen zu können und um den Austausch auf Unionsebene zwischen Interessenträgern und Sachverständigen der Mitgliedstaaten zu allen Fragen im Zusammenhang mit Führerscheinen, Ausstellungsverfahren, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Beseitigung administrativer Hindernisse, die Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen einschränken, zu erleichtern und zu fördern. Insbesondere sollte die Expertengruppe den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf Alters- und Tauglichkeitsanforderungen für Führerscheinbewerber, die Vorteile abgestufter Führerscheinsysteme und des lebenslangen Lernens, die Auswirkungen neuer Technologien wie des digitalen Führerscheins und des automatisierten oder unterstützten Fahrens, die Erleichterung der Beseitigung von Hindernissen für die Freizügigkeit von Inhabern nicht gegenseitig anerkannter Führerscheine, wie z. B. für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, und die Vorschriften für die Schulung und Prüfung neuer Fahrzeugführer erleichtern.