Erwägungsgrund 10 32014R0223
Mit diesen Bestimmungen ist auch gewährleistet, dass die unterstützten Vorhaben im Einklang mit den anwendbaren Unionsrechtsvorschriften bzw. den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften, mit denen diese Verordnung direkt oder indirekt umgesetzt wird, sowie mit den entsprechenden Strategien stehen, vor allem im Hinblick auf die Sicherheit der an die am stärksten benachteiligten Personen abgegebenen Nahrungsmittel und die diesen Personen gewährte materielle Basisunterstützung.