Erwägungsgrund 28 32014R0223
Es ist notwendig, die Art der Maßnahmen festzulegen, die auf Initiative der Kommission und der Mitgliedstaaten als technische Hilfe durchgeführt und aus dem Fonds gefördert werden können. Hierzu sollte die Kommission die Mitgliedstaaten und die Vertreter von Partnerorganisationen auf Unionsebene konsultieren.