Erwägungsgrund 46 32014R0223
Um das Risiko vorschriftswidrig geltend gemachter Ausgaben zu mindern, sollten die Bescheinigungsbehörden Beträge, die einer weiteren Überprüfung bedürfen, ohne weitere Begründung in einen Antrag auf Zwischenzahlung nach dem Geschäftsjahr aufnehmen können, in dem sie in ihrem Rechnungssystem verbucht wurden.