Erwägungsgrund 39 32014R0223
Die Bindung der Mittel aus dem Unionshaushalt sollte jährlich erfolgen. Eine wirksame Programmverwaltung setzt einfache Regeln für Vorfinanzierung, Zwischenzahlungsanträge und Restzahlungen voraus.
Die Bindung der Mittel aus dem Unionshaushalt sollte jährlich erfolgen. Eine wirksame Programmverwaltung setzt einfache Regeln für Vorfinanzierung, Zwischenzahlungsanträge und Restzahlungen voraus.