Erwägungsgrund 2 32014R0223
Die Zahl der Menschen, die unter materieller oder gravierender materieller Entbehrung leiden, nimmt in der Union zu. Im Jahr 2011 lebten fast 8,8 % der Unionsbürger in erheblicher materieller Entbehrung. Außerdem sind diese Personen häufig zu stark ausgegrenzt, als dass sie von den Aktivierungsmaßnahmen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und vor allem gemäß Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates profitieren könnten.