Erwägungsgrund 1 32017R2403
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates (im Folgenden „Fanggenehmigungsverordnung“) wurde ein System zur Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union außerhalb der Unionsgewässer und für den Zugang von Drittlandschiffen zu den Unionsgewässern eingerichtet.