Erwägungsgrund 28 32017R2403
Im Hinblick auf eine größere Transparenz und bessere Zugänglichkeit von Informationen über Fanggenehmigungen der Union sollte die Kommission eine elektronische Datenbank der Fanggenehmigungen einrichten, die sowohl einen öffentlich zugänglichen Teil als auch einen gesicherten Teil umfasst. Die Angaben in der Unionsdatenbank der Fanggenehmigungen enthalten auch personenbezogene Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung sollte mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den geltenden nationalen Rechtsvorschriften im Einklang stehen.