Erwägungsgrund 23 32017R2403
Zur Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Union in RFO und im Einklang mit den in Artikel 28 der Grundverordnung genannten Zielen sollte die Union regelmäßige unabhängige Leistungsüberprüfungen fördern und eine aktive Rolle bei der Einrichtung und Stärkung von Überwachungsausschüssen in allen RFO spielen, denen sie als Vertragspartei angehört. Sie sollte sich insbesondere davon überzeugen, dass diese Überwachungsausschüsse die allgemeine Überwachung der Umsetzung der externen Fischereipolitik und der innerhalb der RFO beschlossenen Maßnahmen sicherstellen.