Erwägungsgrund 15 32017R2403
In den letzten Jahren wurden im Bereich der externen Fischereipolitik der Union deutliche Verbesserungen erzielt, sowohl was die Bedingungen der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei als auch deren konsequente Durchsetzung betrifft. Die Wahrung der Unionsinteressen hinsichtlich der Zugangsrechte und -bedingungen im Rahmen der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei sollte daher ein vorrangiges Ziel der externen Fischereipolitik der Union sein, und ähnliche Bedingungen sollten auf die Aktivitäten der Union angewendet werden, die nicht in den Anwendungsbereich partnerschaftlicher Abkommen über nachhaltige Fischerei fallen.