Erwägungsgrund 10 32021R0691
Der Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 wurde im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms durch die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates — wie in der Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 dargelegt — erweitert, damit auch Arbeitnehmer unterstützt werden können, die ihren Arbeitsplatz als unmittelbare Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise verloren haben.