Erwägungsgrund 17 32021R0691
Um die Solidarität der Union mit arbeitslosen Arbeitnehmern zu bekunden, sollte der Kofinanzierungssatz des EGF, der ein reaktiver Fonds ist, an den höchsten Kofinanzierungssatz des ESF+, der ein proaktiver Fonds ist, in dem betreffenden Mitgliedstaat angepasst werden, in jedem Fall aber mindestens 60 % betragen.