Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Bedingungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags des EGF erfüllt sind, so legt sie dem Europäischen Parlament und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag für die Inanspruchnahme des EGF vor. Das Europäische Parlament und der Rat entscheiden gemeinsam binnen sechs Wochen nach der Übermittlung des Vorschlags der Kommission an sie, ob der EGF in Anspruch genommen wird. Zeitgleich mit ihrem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Übertragung der Mittel auf die entsprechenden Haushaltslinien. Die Mittelübertragungen für den EGF werden gemäß Artikel 31 der Haushaltsordnung vorgenommen.
Die Kommission nimmt einen Beschluss über einen Finanzbeitrag an, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem die Kommission darüber unterrichtet wird, dass das Europäische Parlament und der Rat der Übertragung der Haushaltsmittel zustimmen. Dieser Beschluss gilt als Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 110 der Haushaltsordnung.
Ein Vorschlag der Kommission für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF gemäß Absatz 1 enthält Folgendes:
die gemäß Artikel 8 Absatz 6 oder Artikel 8a Absatz11 durchgeführte Bewertung mit einer Zusammenfassung der Angaben, die dieser Bewertung zugrunde liegen; und
eine Begründung der im Einklang mit Artikel 13 Absatz 1 vorgeschlagenen Beträge.
Sie berücksichtigt die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Anträge anteilig je nach verfügbaren Mitteln und erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festsetzung des…
Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union;
Auf der Grundlage des Entwurfs des Voranschlags setzt die Kommission die von ihr für erforderlich erachteten Mittelansätze für den Stellenplan und den Beitrag…
Zur Verbesserung der Beschlussfassung, insbesondere zur Begründung und Spezifizierung der Bestimmung der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 der…
Die dem EMFF im Haushalt der Union zugewiesenen Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen unter Titel VI dieser Verordnung werden von der Kommission gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.