Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013
Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 sollte deshalb aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 51 32021R0691Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen