Erwägungsgrund 9 32021R0691
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, der mit der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Laufzeit des MFR von 2007 bis 2013 eingerichtet wurde, (im Folgenden „Fonds“)sollte die Union in die Lage versetzen, Solidarität gegenüber Arbeitnehmern zu zeigen, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind.