Erwägungsgrund 37 32021R0691
Um dem Europäischen Parlament eine politische Kontrolle und der Kommission eine kontinuierliche Überwachung der mithilfe des EGF erzielten Ergebnisse zu ermöglichen, sollten die betreffenden Mitgliedstaaten einen Schlussbericht über die Durchführung der EGF-Maßnahmen vorlegen.