Erwägungsgrund 29 32021R0691
Besondere Bestimmungen sollten für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen in Bezug auf die Interventionen und Ergebnisse des EGF vorgesehen werden. Die Mitgliedstaaten und die Akteure des EGF sollten für die Errungenschaften der Unionsförderungen sensibilisieren, indem sie die Öffentlichkeit darüber informieren. Transparenz- und Kommunikationsmaßnahmen sind von grundlegender Bedeutung, um die Tätigkeiten der Union vor Ort sichtbar zu machen, und sollten auf genauen und aktuellen Informationen basieren. Um den EGF zu fördern und seinen Mehrwert im Rahmen des Unionshaushalts nachzuweisen, sollte das von den Mitgliedstaaten entwickelte Material für die Kommunikation und Sichtbarkeit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Daher sollte der Union eine unentgeltliche, nicht ausschließliche und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung dieses Materials und aller damit zusammenhängenden bereits bestehenden Rechte erteilt werden.