Erwägungsgrund 33 32021R0691
Im Interesse der Begünstigten sollte die Unterstützung so schnell und effizient wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten und die an der EGF-Beschlussfassung beteiligten Organe der Union sollten ihr Möglichstes tun, um den Verfahrensablauf zu beschleunigen und zu vereinfachen, damit die reibungslose und rasche Verabschiedung von Beschlüssen zur Inanspruchnahme des EGF sichergestellt werden kann.