Erwägungsgrund 16 32021R0691
Da der EGF ein für größere Umstrukturierungen konzipierter Fonds ist, sollte er bei Entlassungen im öffentlichen Sektor infolge von Haushaltskürzungen nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Jedoch sollte es möglich sein, entlassene Arbeitnehmer von Unternehmen, die auf einem Wettbewerbsmarkt tätig sind und Waren oder Dienstleistungen für von Haushaltskürzungen betroffene öffentlich finanzierte Stellen liefern oder erbringen, aus dem EGF zu unterstützen. Auch Selbstständigen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen Haushaltskürzungen aufgegeben haben, sollte es möglich sein, aus dem EGF unterstützt zu werden.