Erwägungsgrund 10 32023R2405
Die schrittweise Einführung von SAF auf dem Luftverkehrsmarkt der Union wird die Kraftstoffkosten der Fluggesellschaften erhöhen, da die entsprechenden Kraftstofftechnologien in der Produktion derzeit teurer sind als konventionelle Flugkraftstoffe. Dies dürfte die auf dem Luftverkehrsmarkt der Union in Bezug auf Flugkraftstoff bereits bestehenden Wettbewerbsprobleme noch verschärfen und zu weiteren Marktverzerrungen zwischen Luftfahrzeugbetreibern und Flughäfen führen, auch im Zusammenhang mit der Umsetzung — durch die Union und ihre Mitgliedstaaten — des ICAO-Systems zur Verrechnung und Verringerung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) gemäß dem Beschluss (EU) 2020/954 des Rates und des Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS), das mit der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet und durch die Richtlinie (EU) 2023/958 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert wurde. Die Verfügbarkeit von Rohstoffen und die Produktionskapazität für SAF sind begrenzt. Ein verstärkter Wettbewerb um begrenzte Rohstoffe könnte zu Versorgungsengpässen und Marktverzerrungen führen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtsektors insgesamt beeinträchtigen. Mit dieser Verordnung sollen Maßnahmen ergriffen werden, die durch unionsweit harmonisierte Anforderungen verhindern, dass die Einführung von SAF die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtsektors beeinträchtigt.