Erwägungsgrund 6 32023R2405
Ein zentrales Ziel der gemeinsamen Verkehrspolitik ist eine nachhaltige Entwicklung. Voraussetzung dafür ist ein umfassendes Konzept, das das reibungslose Funktionieren der Verkehrssysteme in der Union unter Berücksichtigung der sozialen Standards und der Umweltziele sicherstellt. Die nachhaltige Entwicklung des Luftverkehrs erfordert die Einführung von Maßnahmen, einschließlich Wirtschaftsinstrumenten, zur Verringerung der CO2-Emissionen von Luftfahrzeugen, die von Flughäfen der Union abgehen, und die Entwicklung eines Markts für die Produktion und Bereitstellung von SAF. Solche Maßnahmen sollten dazu beitragen, dass die Union ihre Klimaziele bis 2030 bzw. 2050 erreicht.