Erwägungsgrund 4 32023R2405
Kennzeichnend für den Luftverkehrsmarkt ist ein weltweit und unionsweit starker Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsakteuren, für den gleiche Wettbewerbsbedingungen unerlässlich sind. Die Stabilität und der Erfolg des Luftverkehrsmarkts und seiner Wirtschaftsakteure beruhen auf einem klaren und harmonisierten politischen Rahmen, in dem Luftfahrzeugbetreiber, Flughäfen und andere Luftfahrtakteure auf der Grundlage gleicher Regeln und Chancen agieren können, was zu einem dynamischen Sektor und zu Beschäftigungsmöglichkeiten führt. Flüge innerhalb der EU sind in hohem Maße Teil globale Flugrouten, die in einem globalen Luftverkehrsmarkt stattfinden. Das Gleiche gilt für Flugrouten von Drittländern nach Drittländern über europäische Flughäfen. Bei Marktverzerrungen sind Luftfahrzeugbetreiber oder Flughäfen der Gefahr ausgesetzt, gegenüber internen oder externen Wettbewerbern benachteiligt zu werden. Dies wiederum kann dazu führen, dass die Luftverkehrsbranche an Wettbewerbsfähigkeit verliert, wodurch Luftverkehrsunternehmen und Arbeitsplätze gefährdet werden, und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen weniger Flugverbindungen zur Verfügung stehen und ihre Verkehrsträgerwahl eingeschränkt ist.