Erwägungsgrund 24 32023R2405
Genaue und korrekte Informationen über die Merkmale von SAF sind für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Verordnung von großer Bedeutung. Damit das Vertrauen der Verbraucher gestärkt und für Transparenz und Rückverfolgbarkeit gesorgt wird, sollten die Flugkraftstoffanbieter dafür verantwortlich sein, korrekte Informationen über die Eigenschaften der gelieferten SAF, ihre Nachhaltigkeitsmerkmale und den Ursprung der bei der Produktion der SAF verwendeten Rohstoffe bereitzustellen. Diese Informationen sollten in die gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 eingerichtete Datenbank der Union eingegeben werden. Flugkraftstoffanbieter, die nachweislich irreführende oder unrichtige Angaben über die Merkmale oder den Ursprung der von ihnen gelieferten SAF gemacht haben, sollten mit Sanktionen belegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Flugkraftstoffanbieter zeitnah korrekte Informationen in die Unionsdatenbank eingeben und dass diese Informationen verifiziert und geprüft werden. Um möglichen Betrug — auch im Hinblick auf von außerhalb der Union eingeführte Rohstoffe für die Produktion von SAF — zu vermeiden, müssen die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Union und im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften der Union die Kontrollmechanismen für Verbringungen, einschließlich Prüfungen vor Ort, stärken. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 Durchführungsvorschriften über die Zertifizierung der Nachhaltigkeit festlegen, um die Vorschriften über Zuverlässigkeit, Transparenz und unabhängige Prüfung sowie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Prüfungsüberwachung weiter zu harmonisieren und zu stärken.