Erwägungsgrund 33 32023R2405
Die Versorgung vieler Flughäfen der Union mit Flugkraftstoff erfolgt hauptsächlich über Fernleitungen von Raffinerien oder Mischanlagen für SAF. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die für solche Fernleitungen zuständigen Parteien zusammenarbeiten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Flugkraftstoffanbietern den ständigen und ununterbrochenen Zugang zur zivilen Infrastruktur für den Transport von Flugkraftstoffen zu ermöglichen, damit diese sowohl konventionelle Flugkraftstoffe als auch Flugkraftstoffe mit Anteilen von SAF bereitstellen können.