Erwägungsgrund 8 32023R2405
Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ wurde im Luftfahrtsektor umgesetzt. Der Einsatz energieeffizienterer Triebwerke trägt zur Verringerung des Umweltfußabdrucks von Flügen sowie zu einer ressourceneffizienteren Nutzung von SAF bei.