Erwägungsgrund 15 32023R2405
Mit dieser Verordnung soll in erster Linie ein Rahmen geschaffen werden, mit dem gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Luftverkehrsmarkt der Union in Bezug auf die Verwendung von Flugkraftstoffen wiederhergestellt und aufrechterhalten werden. Ein solcher Rahmen soll verhindern, dass in der Union unterschiedliche Anforderungen gelten, die Betankungspraktiken noch verschärfen würden, die den Wettbewerb zwischen Luftfahrzeugbetreibern verzerren oder bestimmte Flughäfen der Union im Wettbewerb mit anderen Flughäfen benachteiligen. Zudem zielt diese Verordnung darauf ab, den Luftverkehrsmarkt der Union mit robusten Vorschriften auszustatten, damit an Flughäfen der Union eine schrittweise Anhebung der Anteile von SAF eingeführt werden kann, ohne dass sich dies nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsmarkts der Union auswirkt.