Erwägungsgrund 45 32023R2405
Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass der Luftfahrtmarkt erfolgreich ohne Versorgungsengpässe mit dem Mindestanteil von SAF beliefert werden kann. Zu diesem Zweck sollte ein Flexibilitätsmechanismus konzipiert und angewandt werden, um der Branche für SAF eine Vorlaufzeit von zehn Jahren für den entsprechenden Ausbau der Produktions- und Lieferkapazitäten zu ermöglichen, und um es Flugkraftstoffanbietern zu ermöglichen, ihre Verpflichtungen auf möglichst kosteneffiziente Weise ohne Abstriche bei den allgemeinen Umweltzielen dieser Verordnung zu erfüllen, sowie um es den Leitungsorganen der Flughäfen der Union, den Flugkraftstoffanbietern und den Luftfahrzeugbetreibern zu ermöglichen, die erforderlichen technologischen und logistischen Investitionen zu tätigen. Die Bereitstellung von SAF sollte 2025 beginnen, was auch für die im Flexibilitätsmechanismus für SAF vorgesehene Flexibilität gilt. Während der Anwendung des Flexibilitätsmechanismus können Flugkraftstoffanbieter an bestimmten Flughäfen Flugkraftstoffe mit einem höheren Anteil von SAF bereitstellen, um Flugkraftstoffe mit einem geringeren Anteil von SAF an anderen Flughäfen oder die geringere Verfügbarkeit von konventionellem Flugkraftstoff an anderen Flughäfen auszugleichen. Ebenso sollte diese Verordnung anhaltenden Bestand haben, damit auf dem Markt Rechtssicherheit und Berechenbarkeit herrschen und Investitionen dauerhaft in die Produktionskapazität für SAF gelenkt werden.