Erwägungsgrund 46 32023R2405
Der erfolgreiche Übergang zu SAF erfordert ein umfassendes Konzept und ein geeignetes Umfeld zur Förderung von Innovationen, das sowohl öffentliche als auch private Investitionen in Forschung und Entwicklung, Unterstützung für die Versetzung, Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmern sowie technologische und betriebliche Maßnahmen und den Einsatz von SAF und emissionsfreier Technologien, einschließlich der erforderlichen Betankungs- und Ladeinfrastruktur an Flughäfen der Union, umfasst, wobei der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ zu berücksichtigen ist. Zu diesem Zweck sollten die Einnahmen aus den Bußgeldern gemäß dieser Verordnung Projekten im Bereich von SAF zugewiesen werden. Zudem soll mit der Einrichtung einer Europäischen Industrieallianz durch freiwillige Zusammenarbeit der Interessenträger in der Wertschöpfungskette das Angebot und der Markthochlauf von SAF in Europa weiter unterstützt werden.