Erwägungsgrund 10 32024R1106
Der Einsatz von Technologie für den Handel hat sich in den letzten zehn Jahren erheblich weiterentwickelt und ist auf den Energiegroßhandelsmärkten zunehmend verbreitet. Viele Marktteilnehmer nutzen den algorithmischen Handel sowie hochfrequente algorithmische Handelstechniken, bei denen nur eine eingeschränkte oder gar keine menschliche Intervention erfolgt. Den Risiken, die sich aus diesen Praktiken ergeben, sollte mit der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 entgegengewirkt werden.