Erwägungsgrund 5 32024R1106
Der Informationsaustausch zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und den zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten ist von zentraler Bedeutung für die Zusammenarbeit im Hinblick auf potenzielle Verstöße gegen diese Verordnung und deren Aufdeckung sowohl auf den Energiegroßhandelsmärkten als auch auf den Finanzmärkten. Im Rahmen des Informationsaustauschs auf nationaler Ebene zwischen den zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sollten die nationalen Regulierungsbehörden relevante Informationen, die sie erhalten, an die zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und die nationalen Wettbewerbsbehörden weiterleiten.