Erwägungsgrund 6 32024R1106
Falls Informationen, die mit der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Agentur“) ausgetauscht werden, in handels- oder sicherheitsrelevanter Hinsicht nicht oder nicht mehr sensibel sind, sollte die Agentur in der Lage sein, diese den Marktteilnehmern und einer breiteren Öffentlichkeit in einer zugänglichen Art und Weise zur Verfügung zu stellen, um zu einer besseren Kenntnis der Energiegroßhandelsmärkte beizutragen. Die Agentur sollte dabei auch aggregierte Informationen über organisierte Märkte, Plattformen für Insider-Informationen (inside information platform, IIP) und registrierte Meldemechanismen (registered reporting mechanism, RRM) im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht veröffentlichen können, mit dem Ziel, die Transparenz der Energiegroßhandelsmärkte zu erhöhen, sofern der Wettbewerb auf diesen Energiemärkten dadurch nicht verzerrt wird.